Stand: 01. Februar 2023
1. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik- Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien und Distanzen durchgeführt.
Die Strecken (Marathon, Halbmarathon und 10KM) des SwissCityMarathon – Lucerne sind nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen.
2. Startberechtigt ist jede Person, die das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
3. Der Veranstalter kann in der Ausschreibung für jede Distanz eine Zielschlusszeit vorgeben. Läufer:innen, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert.
Am SwissCityMarathon – Lucerne wird das Ende des offiziellen Wettkampfs durch den «Besenwagen» bestimmt, der so unterwegs ist, dass er zum Zielschluss im Ziel eintrifft. Läufer:innen, die vom «Besenwagen» überholt werden, müssen die Startnummer abgeben und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes. Hinter dem «Besenwagen» stehen keine Verpflegungs- und sonstigen Dienstleistungen mehr zur Verfügung.